Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf das Urteil VI R 2/11 des BFH hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, ob Umzugskosten und doppelte Mietaufwendungen in der Umzugsphase abzugsfähige Werbungskosten darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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