Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0914-I/10 des UFS hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob die Gebührenbefreiung für Sicherungsgeschäfte auch zur Anwendung gelangt, wenn die Hypothek von nur einer Person, der Darlehensvertrag aber von zwei Personen abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 GebG