Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0568-I/10 des UFS hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob bei der Aufhebung der Treuhandschaft durch den Rechtsnachfolger des Treugebers Grunderwerbssteuer anfällt und ob eine in diesem Fall eine Anrechnung in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GrEStG