Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0166-G/07 des UFS hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob bei der Verschmelzung einer Genussrechtsinhaberin auf die Genussrechtsgeberin der Konfusio-Verlust anerkannt wird, wobei auf die Anwendung des Nachholverbots eingegangen wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 UmgrStG