Art 21 6.MwSt-RL
Im vorliegenden Beitrag wird auf die EuGH-Entscheidung C-421/10 hingewiesen, welche sich mit der Definition des Begriffs des "im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen" befasst und erörtert, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.