Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag beziehen sich die Autoren auf die, vom VfGH als verfassungswidrig aufgehobene, Bewertungsvorschrift des § 1 Abs 5 StiftEG als Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer. Sie beleuchten weiters die Neuregelung durch das Budgetbegleitgesetz 2012 und untersuchen, ob die Problematik dadurch entschärft werden konnte.