Art 49 AEUV
Im vorliegenden Beitrag wird auf den Schlussantrag in der Rechtssache C-371/10 hingewiesen, in welcher auf die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften eingegangen wird und untersucht wird, ob die damit verbundene Wegzugsbesteuerung mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.