§ 40 Abs 2 Z 2 InvFG; § 40 Abs 2 Z 2 ImmoInvFG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Klage der Kommission gegen Österreich und das dazu ergangene Urteil des EuGH zur Zahl C-387/10 vom 29.9.2011 hingewiesen, in welchen die Unionsrechtskonformität der Fiskalvertreterregelung im Rahmen des InvFG sowie des ImmoInvFG untersucht wird.