§ 147 BAO; § 138 Abs 2 BAO; § 8 Abs 2 KStG; § 167 Abs 2 BAO
Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, wenn diese im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht durch Belege nachgewiesen werden können und geht auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Fällen mit Auslandsbezug ein.