§ 8 Abs 1 KStG; § 8 Abs 2 KStG
Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Frage, wann ein Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital zu werten ist. Er geht insbesondere auf die Kriterien der wirtschaftlich angemessenen Eigenmittelausstattung, der Transparenz sowie der Marktkonformität der getroffenen Vereinbarung ein und stellt die VwGH-Rechtsprechung zu diesem Thema dar.