Art 10 f DBA; Art 23 DBA
In gegenständlicher Entscheidung befand der VwGH, ob im Falle einer (steuerpflichtige) Zinsen und (steuerfreie) Dividenden aus Ungarn beziehenden österreichischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit besteht, die ungarische Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer in Österreich anrechnen zu lassen.