Zusammenfassung: Der UFS befand in gegenständlicher Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt Kontroll- und Organisationsverschulden angelastet kann, wenn Berufungsfristen, die irrtümlich nicht im Fristenvormerkbuch eingetragen wurden, mittels Kontrolle nicht entdeckt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO