Zusammenfassung: Kocher befasst sich in ihrem Beitrag mit der seitens der GKK geänderten Ansicht im Bezug auf die Beitragsfreiheit von Lehrlingen auch in jenen Fälle, in denen im Zuge des Lehrverhältnisses die Absolvierung der Lehrzeit nicht zur Gänze erfolgt. Die Verfasserin führt zunächst praktische Beispiele an, in denen nicht die ganze Lehrzeit absolviert wird und erörtert, wie diese im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeitragspflicht zu beurteilen sind. Kocher betrachtet außerdem die praktische Vorgehensweise für den Fall, dass in der Vergangenheit zuviel an Krankenversicherungsbeiträgen gezahlt wurde und zwar sowohl für bestehende Lehr-/ Dienstverhältnisse als auch für Lehr-/Dienstverhältnisse, die bereits beendet wurden.