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Kein Vorsteuerabzug wegen ungültiger UID-Nummer in der Rechnung

SteuerrechtJudikaturDr. Christian Huber, WP/StB; Dr. Peter Pichler, StBtaxlex-SRa 2010/73taxlex-SRa 2010, 273 Heft 7 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob der Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug dann geltend machen kann, wenn auf der Rechnung eine bei der Rechnungsausstellung nicht gültige UID-Nummer des Leistenden angeführt wird. Der Senat sprach sich ferner dahingehend aus, inwieweit der Leistungsempfänger dazu angehalten ist, die UID-Nummer des Leistenden einmalig oder aber während des Bestehens einer Geschäftsbeziehung auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

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