Der Beitrag informiert über die Entscheidung des EuGH in der Rs C-96/08 "CIBA", in der sich der Gerichtshof mit einer ungarischen Regelung, die die Einbeziehung der Lohn- und Gehaltskosten aller Arbeitnehmer eines Unternehmens in die Bemessungsgrundlage einer Berufsausbildungsabgabe vorsieht, zu befassen hatte.
EuGH Rs C-96/08 , CIBA