Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-79/09 , Kommission/Niederlande, in dem der Gerichtshof darüber entschied, inwieweit eine in den Niederlanden vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung iZm der Gestellung von Personal im soziokulturellen, Gesundheits- und Erziehungssektor gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben (Mehrwertsteuerrichtlinie) verstößt. Mit Anmerkungen der Verfasser.