Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Bot in seinen Schlussanträgen vertretene Rechtsauffassung zur Rs C-58/09 , Leo Libera, in der es um die Frage der Auslegung des Art 135 Abs 1 lit i der RL 2006/112 geht und dabei zu klären ist, ob diese Bestimmung ein unterschiedliches nationales Besteuerungsregime zulässt, je nachdem, ob es sich um Lotterien und Rennwetten oder aber um andere Glücksspiele handelt, bei denen Geld eingesetzt wird. Mit Anmerkungen der Verfasser.