Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, inwieweit Litauen dazu berechtigt ist, eine dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehende Sonderregelung anzuwenden. Diese Ausnahmeregelung betrifft die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Dienstleistungen oder Gegenständen sowie im Falle von Umsätzen iZm Holz durch in einem Insolvenzverfahren oder in einer Umstrukturierung befindliche Unternehmen.