Art 5 Abs 1 der 6. MwSt-RL; Art 6 Abs 1 der 6. MwSt-RL
Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-88/09 , Graphic Procédé, in dem sich der Gerichtshof damit zu befassen hatte, wie bestimmt werden kann, ob eine Reprografie aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht als eine sonstige Leistung oder aber als eine Lieferung zu qualifizieren ist. Mit Anmerkungen der Verfasser.