§ 308 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob das Vergessen, den FBiG in der Einkommensteuererklärung und im Formular E 1a anzugeben, einen Wiedereinsetzungsgrund darstellt.
VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096
§ 308 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob das Vergessen, den FBiG in der Einkommensteuererklärung und im Formular E 1a anzugeben, einen Wiedereinsetzungsgrund darstellt.
VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096