Zusammenfassung: Der Beitrag informiert dahingehend, ob Italien auch in Zukunft eine dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehende Regelung anwenden dürfen soll betreffend die Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts bei Kraftfahrzeugen, die nicht nur für Geschäftszwecke genutzt werden.