§ 11 UStG
Der VwGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob eine Rechnung, die nicht den Tag der Lieferung ausweist, ordnungsgemäß ist und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt. Spielt es in diesem Zusammenhang eine Rolle, dass aus dem dazugehörigen Frachtbrief der Tag der Lieferung abgeleitet werden kann?