§ 6 UStG; § 3a UStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Besteuerung der Tätigkeit einer Gesellschaft zu befassen, die Lottospielgemeinschaften organisiert. Das Höchstgericht stellte ua klar, welche Leistung eine derartige Lottovertriebsgesellschaft erbringt und, wie die Gelder, die für das Lottospiel eingesetzt werden, aus Steuersicht zu behandeln sind.