Zusammenfassung: Dem EuGH wurden vom House of Lords (UK) in der Rs C-55/09 , Baxi Group mehrere Fragen zur Vorabentschiedung vorgelegt betreffend die Auslegung der Art 14, 24, 73 und 168 der RL 2006/112 iZm Zahlungen, die eine steuerpflichtige Person im Rahmen einer von ihr in Kooperation mit einer Werbe- und Marketinggesellschaft veranstalteten Aktion zur Förderung des Absatzes leistet. Mit einer Anmerkung der Verfasser zu diesem Verfahren.