Zusammenfassung: Dem EuGH wurden vom House of Lords (UK) in der Rs C-53/09 , Loyalty Management mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt betreffend die Auslegung der Art 14, 24 und 73 der RL 2006/112 iZm Zahlungen, die eine steuerpflichtige Person im Rahmen eines von ihr betriebenen Kundentreueprämienprogramms leistet.