Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über mehrere vom niederländischen Gerechtshof Amsterdam in der Rs C-33/09 , Oracle Nederland dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen betreffend die ausreichende Bestimmtheit von Gegenständen und Dienstleistungen in Verbindung mit dem Ausschluss des Vorsteuerabzugs.