Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit eine vorzeitige durch den Mieter erfolgte Rückgabe eines IZP-begünstigten Wirtschaftsguts und das damit verbundene Ausscheiden desselbigen aus dem Betriebsvermögen zu einem Zeitpunkt, der noch vor der Hälfte der Nutzungsdauer liegt, nicht als unvorhersehbares Ereignis zu qualifizieren ist und eine IZP-Rückzahlung bedingen kann.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG