Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob es für die Beurteilung umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsumsätze eines Unternehmers von Bedeutung ist, dass eine UID-Nummer bereits erteilt wurde. Außerdem äußerte er sich dahingehend, ob im Inland erfolgte Umsätze auch dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn noch keine UID-Nummer seitens des Finanzamtes zugeteilt wurde und, ob ein Leistungsempfänger für den Fall, dass der Unternehmer eine Rechnung ohne USt ausgestellt hat, zu einem Vorsteuerabzug berechtigt ist.