§ 11 Abs 7 UStG; § 11 Abs 8 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob die im gegenständlichen Fall getroffene Vergleichsvereinbarung dafür ausreichend war, um das Einverständnis zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger, welches für die Ausstellung einer Gutschrift notwendig ist, zu begründen.