Zusammenfassung: Dr. Bergmann beleuchtet im ersten Teil seines Beitrags die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von sog. "Drittanstellungen" von Organpersonen bei Kapitalgesellschaften. Dabei zeigt er ua auf, welche Unterschiede zwischen der dienstrechtlichen Anstellung und der gesellschaftsrechtlichen Bestellung bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 1 f AktG; § 84 AktG; § 15 Abs 1 GmbHG; § 25 GmbHG; § 1151 Abs 1 ABGB