Zusammenfassung: Mag. Schneider geht in ihrem Beitrag der Frage nach, inwieweit die Regelung des § 18 Abs 2 KStG, die bei Wegfall einer Steuerbefreiung einen Ansatz der Anschaffungskosten bei Grund und Boden in der Eröffnungsbilanz vorsieht und damit eine analoge Bestimmung zur Einlagenbewertung nach § 6 Z 5 EStG darstellt, nach der erfolgten Novellierung des § 6 Z 5 EStG durch das StruktAnpG 2006 nicht ebenso anzupassen ist. Die Verfasserin zeigt auf, welche Adaptierungen aus ihrer Sicht dahingehend im AbgÄG 2009 vorgenommen werden sollten und geht ebenso der Frage nach, ob nicht allgemein ein Teilwertansatz anstatt des Ansatzes mit dem gemeinen Wert zur Anwendung kommen müsste.