Zusammenfassung: Der BFH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob die Tatsache, dass ein Ankauf bzw eine Bebauung eines Grundstücks und dessen Verkauf zeitlich nahe beieinander liegen, den Schluss zulässt, dass der Ankauf bzw die Bebauung bereits in einer Verkaufsabsicht des Grundstücks stattgefunden hat.
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG