Zusammenfassung: Dr. Kanduth-Kristen und Dr. Breschan befassen sich in ihrem Beitrag mit der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen aus ehemaligen betrieblichen Verbindlichkeiten als nachträgliche Einkünfte nach der Bestimmung des § 32 Z 2 EStG. Dazu gehen sie zunächst auf die Bestimmung des § 32 Z 2 EStG ein, befassen sich anschließend mit dem Terminus der betrieblichen Veranlassung, führen Beispiele für sowohl nachträgliche Betriebseinnahmen als auch Betriebsausgaben an und widmen sich in der Folge den Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgabe im Detail. Hierbei gehen sie va auf den Grundsatz der vorrangigen Schuldtilgung ein und erörtern die steuerliche Beurteilung hinsichtlich der Schuldzinsen aus damit in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten, wenn Wirtschaftsgüter iR einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zurückbehalten und in der Folge anderweitig zur Erzielung von Einkünften verwendet werden. Ebenso geben sie an, welche Ansicht dazu von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vertreten wird.