Zusammenfassung: Univ.-Prof. Dr. Kirchmayr und Univ.-Prof. Dr. Achatz beschäftigen sich mit dem Beschluss des VfGH zur Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens betreffend die Verfassungskonformität des § 25 GebG, der die Gebührenpflicht jeder über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde vorsieht. Dabei führen sie die bislang vom VfGH in diesem Zusammenhang vertretene Rechtsmeinung ebenso an wie die Begründungen für den nunmehrigen Prüfungsbeschluss.