Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine seitens einer Kapitalgesellschaft erfolgte alineare Gewinnausschüttung an eine beteiligte Privatstiftung eine Zuwendung an die Privatstiftung darstellt, die der Schenkungssteuerpflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG