Art 7 UStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Nachweisführung iZm innergemeinschaftlichen Lieferungen zu befassen. Wem obliegt der Nachweis, dass die für die Steuerfreiheit erforderlichen materiellen Voraussetzungen im Zuge einer ig Lieferung gegeben sind? Inwieweit ist auch eine spätere Nachweisführung ausreichend?