Zusammenfassung: Der EuGH hat in der Rs C-244/09 , Kommission/Deutschland zu klären, ob Deutschland aufgrund der für inländische und ausländische Gebäude geltenden unterschiedlichen Abschreibungsvorschriften gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt. Eine beschleunigte Abschreibung ist nach deutschem Einkommensteuerrecht nur für Gebäude im Inland vorgesehen. Mit einer Anmerkung der Verfasser.