Zusammenfassung: Der EuGH hat in der Rs C-253/09 , Kommission/Ungarn zu entscheiden, ob Ungarn, da es die Höhe der Grunderwerbsteuer iZm Ersatzanschaffungen bei Wohneigentum davon abhängig macht, ob eine Wohnung im Ausland oder im Inland liegt, gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt.