Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Rs C-292/09 , Calestani, bei dem geklärt werden soll, ob Italien gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt, da nach italienischem Recht der Abzug der Mehrwertsteuer jenen Personen nicht gestattet ist, die steuerbefreite Umsätze ausführen.
Rechtsgrundlagen: 6. MwSt-RL