Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Rs C-293/09 , Lunardi, bei dem geklärt werden soll, ob Italien gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt, da nach italienischem Recht jene Personen, die steuerbefreite Umsätze ausführen, die Mehrwertsteuer beim Einkauf von Ausrüstungsgegenständen zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes nicht zum Abzug bringen können.