§ 8 KStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung ua mit der Fragen zu befassen, ob die Errichtung von Wohngebäuden durch eine Tochtergesellschaft einer Privatstiftung auf Grundstücken, die den Begünstigten der Stiftung gehören, eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.