Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Anerkennung eines zwischen einer Großmutter und ihrem Enkel geschlossenen Darlehensvertrags zu befassen. Der BFH hatte zu klären, ob das langfristige Familiendarlehen trotz fehlender Besicherung steuerlich anzuerkennen ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 BAO