§ 19 ErbStG
In dieser Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, ob die in der deutschen Rechtsordnung normierte Bestimmung, dass zwischen der Besteuerung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, welches durch Erbfall übertragen wurde, differenziert wird, eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt.