§ 17 GrEstG
Der Gerichtshof untersuchte, ob die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags zu einer Erstattung der GrESt gem § 17 GrESt für den ersten Erwerbsvorgang und zur Nichterhebung der GrESt für die Rückgängigmachung führt.
VwGH 28.2.2007, 2006/16/0189