Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die wesentlichen Änderungen ein, die durch das Abgabensicherungsgesetz 2007 in Kraft getreten sind. Im Bereich des EStG betrifft dies § 6 EStG, laut dem es nun im Falle einer Überführung von unentgeltlich erworbenen unkörperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in das Ausland zu einer sofortigen Besteuerung der stillen Reserven kommt, wenn im Ausland ein Aktivposten für diese Wirtschaftsgüter angesetzt wird. Weiters wird nach § 33 Abs 10 idF des AbgSiG 2007 für die Berechnung des Durchschnittsteuersatzes nunmehr das Gemeinschaftsrecht herangezogen. Im Bereich der KStG kommt es zu Änderungen bei der Nachversteuerung der Firmenwertabschreibung bei Umgründungen gem. § 9 Abs 7 KStG. § 13 Abs 4 KStG erfährt dahingehend eine Änderung, dass die Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen für Privatstiftungen erheblich eingeschränkt werden. Im UStG ist vor allem § 11 Abs 1 UStG betroffen, nach welchem Unternehmer nun eine Rechnungslegungspflicht auch gegenüber Nichtunternehmern trifft, wenn die Unternehmer an diese steuerpflichtige Werkleistungen oder Werklieferungen. welche in engem Zusammenhang mit Grundstücken stehen ausführen. Nach § 12 Abs 1 UStG ist der Vorsteuerabzug nach dem AbgSiG 2007 nur mehr für das gutgläubige Mehrwertsteuerbetrugsopfer möglich.