Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Bericht kritisch mit den Folgen des Budgetbegleitgesetzes auf die Nachversteuerung nach § 11a Abs 3 EstG auseinander. Positiv erwähnt sie die Bestimmung, laut der der Steuersatz aus dem Jahr der Innanspruchnahme der Begünstigung auf den Nachversteuerungsbetrag anzuwenden ist. Kritikpunkte sieht die Autorin jedoch in der Tatsache, dass der Nachversteuerungsbetrag weiterhin mit den laufenden Verlusten verrechnet werden kann. Dies hat zur Folge, dass es in den wenigsten Fällen zu einer isolierten Besteuerung des Nachversteuerungsbetrags kommt.