Zusammenfassung: In seinem Beitrag informiert P. Frühwirth, welche Möglichkeiten sich heuer im Hinblick auf ein Einarbeiten der zwischen die Weihnachtsfeiertage bzw. den Jahreswechsel 2008/2009 fallenden Arbeitstage anbieten. Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für die Einarbeitung von Feiertagen?
Rechtsgrundlagen: § 8 MutterschutzG; § 4a Abs 3 AZG; § 11 Abs 2b KJBG