Zusammenfassung: An die Klassifikation als Herstellungs- bzw. Erhaltungsaufwendungen sind unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Trotz dieser Tatsache, hat der Gesetzgeber, weder die einen, noch die anderen Aufwendungen definiert. Eine Beschreibung der entsprechenden Begriffsinhalte findet sich jedoch in der jüngsten Rsp, welche von der Autorin in ihrem Beitrag näher erläutert wird.