§ 16 UStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann eine Forderung als uneinbringlich zu qualifizieren ist.
VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109
§ 16 UStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann eine Forderung als uneinbringlich zu qualifizieren ist.
VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109