Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag verweist auf die in RdW 2008, 558 anführte Meinung von Beiser, der der Auffasung ist, wonach für Rentenzuflüsse nach dem 31.7.2008 keine ErbSt-Pflicht besteht.
Rechtsgrundlagen: § 29 ErbStG
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Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag verweist auf die in RdW 2008, 558 anführte Meinung von Beiser, der der Auffasung ist, wonach für Rentenzuflüsse nach dem 31.7.2008 keine ErbSt-Pflicht besteht.
Rechtsgrundlagen: § 29 ErbStG
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